Lizenz

GNU GENERAL PUBLIC LICENSE

Version 3, 29. Juni 2007

Copyright (C) 2007 Free Software Foundation, Inc. fsf. Jedem ist es erlaubt, wortwörtliche Kopien dieses Lizenzdokuments zu vervielfältigen und zu verbreiten, aber es ist nicht erlaubt, es zu verändern.

Präambel

Die GNU General Public License ist eine freie, Copyleft-Lizenz für Software und andere Arten von Werken.

Die Lizenzen für die meisten Software- und anderen praktischen Werke sind darauf ausgelegt, Ihnen die Freiheit zu nehmen, die Werke weiterzugeben und zu verändern. Im Gegensatz dazu soll die GNU General Public License Ihre Freiheit garantieren, alle Versionen eines Programms weiterzugeben und zu verändern - um sicherzustellen, dass es freie Software für alle Benutzer bleibt. Wir, die Free Software Foundation, verwenden die GNU General Public License für den Großteil unserer Software; sie gilt auch für alle anderen Werke, die von ihren Autoren auf diese Weise veröffentlicht werden. Sie können sie auch auf Ihre Programme anwenden.

Wenn wir von freier Software sprechen, beziehen wir uns auf die Freiheit, nicht auf den Preis. Unsere Allgemeinen Öffentlichen Lizenzen sollen sicherstellen, dass Sie die Freiheit haben, Kopien freier Software zu verbreiten (und dafür Geld zu verlangen, wenn Sie möchten), dass Sie den Quellcode erhalten oder ihn bekommen können, wenn Sie ihn brauchen, dass Sie die Software ändern oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden können und dass Sie wissen, dass Sie diese Dinge tun können.

Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir andere daran hindern, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern, diese Rechte aufzugeben. Daher haben Sie bestimmte Pflichten, wenn Sie Kopien der Software verbreiten oder sie verändern: Pflichten, die Freiheit anderer zu respektieren.

Wenn Sie beispielsweise Kopien eines solchen Programms verbreiten, sei es kostenlos oder gegen eine Gebühr, müssen Sie den Empfängern die gleichen Freiheiten zugestehen, die Sie selbst erhalten haben. Sie müssen dafür sorgen, dass auch sie den Quellcode erhalten oder erhalten können. Und Sie müssen ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.

Entwickler, die die GNU GPL verwenden, schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Sie machen das Urheberrecht an der Software geltend und (2) bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen die rechtliche Erlaubnis gibt, die Software zu kopieren, zu verbreiten und/oder zu verändern.

Zum Schutz der Entwickler und Autoren erklärt die GPL deutlich, dass es für diese freie Software keine Garantie gibt. Zum Schutz der Benutzer und der Autoren verlangt die GPL, dass geänderte Versionen als geändert gekennzeichnet werden, damit ihre Probleme nicht fälschlicherweise den Autoren früherer Versionen zugeschrieben werden.

Einige Geräte sind so konstruiert, dass sie den Benutzern den Zugang zur Installation oder Ausführung geänderter Versionen der darin enthaltenen Software verwehren, obwohl der Hersteller dies tun kann. Dies ist grundsätzlich unvereinbar mit dem Ziel, die Freiheit der Nutzer zu schützen, die Software zu ändern. Ein solcher Missbrauch findet systematisch bei Produkten statt, die von Privatpersonen genutzt werden, und genau dort ist er am inakzeptabelsten. Deshalb haben wir diese Version der GPL so gestaltet, dass sie diese Praxis für diese Produkte verbietet. Sollten derartige Probleme in anderen Bereichen in erheblichem Maße auftreten, sind wir bereit, diese Bestimmung in künftigen Versionen der GPL auf diese Bereiche auszudehnen, wenn dies zum Schutz der Freiheit der Benutzer erforderlich ist.

Schließlich ist jedes Programm ständig durch Softwarepatente bedroht. Die Staaten sollten nicht zulassen, dass Patente die Entwicklung und Nutzung von Software auf Allzweckcomputern einschränken, aber in den Staaten, in denen dies der Fall ist, möchten wir die besondere Gefahr vermeiden, dass Patente auf ein freies Programm dieses faktisch proprietär machen könnten. Um dies zu verhindern, stellt die GPL sicher, dass Patente nicht verwendet werden können, um das Programm unfrei zu machen.

Es folgen die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung.

BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN

0. Definitionen.

"Diese Lizenz" bezieht sich auf Version 3 der GNU General Public License.

"Urheberrecht" bezieht sich auch auf urheberrechtsähnliche Gesetze, die für andere Arten von Werken gelten, wie etwa Halbleitermasken.

"Das Programm" bezieht sich auf jedes urheberrechtsfähige Werk, das unter dieser Lizenz lizenziert wird. Jeder Lizenznehmer wird als "Sie" angesprochen. "Lizenznehmer" und "Empfänger" können Einzelpersonen oder Organisationen sein.

Ein Werk zu "modifizieren" bedeutet, das Werk ganz oder teilweise in einer Weise zu kopieren oder anzupassen, die eine urheberrechtliche Erlaubnis erfordert, mit Ausnahme der Anfertigung einer exakten Kopie. Das daraus resultierende Werk wird als "modifizierte Version" des früheren Werks oder als ein auf dem früheren Werk "basierendes" Werk bezeichnet.

Ein "betroffenes Werk" ist entweder das unveränderte Programm oder ein auf dem Programm basierendes Werk.

Ein Werk zu "verbreiten" bedeutet, irgendetwas damit zu tun, das Sie ohne Erlaubnis direkt oder sekundär für eine Verletzung des geltenden Urheberrechts haftbar machen würde, mit Ausnahme der Ausführung des Werks auf einem Computer oder der Änderung einer privaten Kopie. Die Verbreitung umfasst die Vervielfältigung, die Verbreitung (mit oder ohne Änderung), die öffentliche Zugänglichmachung und in einigen Ländern auch andere Tätigkeiten.

Ein Werk zu "verbreiten" bedeutet jede Art der Verbreitung, die es anderen Parteien ermöglicht, Kopien zu erstellen oder zu erhalten. Die bloße Interaktion mit einem Benutzer über ein Computernetz, ohne Übertragung einer Kopie, ist keine Übertragung.

Eine interaktive Benutzerschnittstelle zeigt "Angemessene rechtliche Hinweise" in dem Maße an, wie sie eine bequeme und deutlich sichtbare Funktion enthält, die (1) einen angemessenen Copyright-Hinweis anzeigt und (2) den Benutzer darauf hinweist, daß es keine Garantie für das Werk gibt (außer in dem Umfang, in dem Garantien gegeben werden), daß Lizenznehmer das Werk unter dieser Lizenz übertragen dürfen und wie man eine Kopie dieser Lizenz einsehen kann. Wenn die Schnittstelle eine Liste von Benutzerbefehlen oder -optionen präsentiert, etwa ein Menü, erfüllt ein hervorgehobener Punkt in dieser Liste dieses Kriterium.

1. Quellcode.

Der "Quellcode" für ein Werk bedeutet die bevorzugte Form des Werks, um Änderungen daran vorzunehmen. "Objektcode" bedeutet jede Form eines Werkes, die nicht der Quellcode ist.

Eine "Standardschnittstelle" ist eine Schnittstelle, die entweder ein offizieller Standard ist, der von einem anerkannten Normungsgremium definiert wurde, oder - im Falle von Schnittstellen, die für eine bestimmte Programmiersprache spezifiziert sind - eine Schnittstelle, die unter Entwicklern, die in dieser Sprache arbeiten, weit verbreitet ist.

Die "Systembibliotheken" eines ausführbaren Werks umfassen alles, was nicht zum Werk als Ganzes gehört, was (a) in der normalen Form der Verpackung einer Hauptkomponente enthalten ist, aber nicht Teil dieser Hauptkomponente ist, und (b) nur dazu dient, die Nutzung des Werks mit dieser Hauptkomponente zu ermöglichen oder eine Standardschnittstelle zu implementieren, für die eine Implementierung der Öffentlichkeit in Form von Quellcode zur Verfügung steht. Eine "Hauptkomponente" bedeutet in diesem Zusammenhang eine wesentliche Komponente (Kernel, Fenstersystem usw.) des spezifischen Betriebssystems (falls vorhanden), auf dem das ausführbare Werk läuft, oder einen Compiler, der zur Erstellung des Werks verwendet wird, oder einen Objektcode-Interpreter, der zur Ausführung des Werks verwendet wird.

Zu den "Systembibliotheken" eines ausführbaren Werks gehört alles, was nicht zum Werk als Ganzes gehört, was (a) in der normalen Form der Verpackung einer Hauptkomponente enthalten ist, aber nicht Teil dieser Hauptkomponente ist, und (b) nur dazu dient, die Nutzung des Werks mit dieser Hauptkomponente zu ermöglichen oder eine Standardschnittstelle zu implementieren, für die eine Implementierung der Öffentlichkeit in Quellcodeform zur Verfügung steht. Eine "Hauptkomponente" bedeutet in diesem Zusammenhang eine wesentliche Komponente (Kernel, Fenstersystem usw.) des spezifischen Betriebssystems (falls vorhanden), auf dem das ausführbare Werk läuft, oder einen Compiler, der zur Erstellung des Werks verwendet wird, oder einen Objektcode-Interpreter, der zur Ausführung des Werks verwendet wird.

Der "korrespondierende Quelltext" für ein Werk in Form von Objektcode ist der gesamte Quelltext, der zum Erzeugen, Installieren und (bei einem ausführbaren Werk) zum Ausführen des Objektcodes und zum Ändern des Werks erforderlich ist, einschließlich der Skripte zur Steuerung dieser Aktivitäten. Nicht dazu gehören jedoch die Systembibliotheken des Werks, allgemeine Werkzeuge oder allgemein verfügbare freie Programme, die unverändert zur Durchführung dieser Tätigkeiten verwendet werden, aber nicht Teil des Werks sind. Der korrespondierende Quelltext umfasst beispielsweise Schnittstellendefinitionsdateien, die mit den Quelldateien des Werks verbunden sind, sowie den Quelltext für gemeinsam genutzte Bibliotheken und dynamisch verknüpfte Unterprogramme, die das Werk speziell benötigt, z. B. durch eine intime Datenkommunikation oder einen Kontrollfluss zwischen diesen Unterprogrammen und anderen Teilen des Werks.

Der korrespondierende Quelltext muss nichts enthalten, was der Benutzer automatisch aus anderen Teilen des korrespondierenden Quelltextes neu generieren kann.

Der korrespondierende Quelltext für ein Werk in Quellcodeform ist dasselbe Werk.

2. Grundlegende Erlaubnisse.

Alle unter dieser Lizenz gewährten Rechte werden für die Dauer des Urheberrechts an dem Programm gewährt und sind unwiderruflich, sofern die genannten Bedingungen erfüllt sind. Diese Lizenz bekräftigt ausdrücklich Ihre uneingeschränkte Erlaubnis, das unveränderte Programm auszuführen. Das Ergebnis der Ausführung eines betroffenen Werks fällt nur dann unter diese Lizenz, wenn das Ergebnis aufgrund seines Inhalts ein betroffenes Werk darstellt. Diese Lizenz erkennt Ihre Rechte der fairen Nutzung oder anderer gleichwertiger Rechte an, wie sie vom Urheberrechtsgesetz vorgesehen sind.

Sie dürfen geschützte Werke, die Sie nicht übertragen, ohne Bedingungen herstellen, ausführen und verbreiten, solange Ihre Lizenz ansonsten in Kraft bleibt. Sie dürfen betroffene Werke an andere zu dem alleinigen Zweck weitergeben, daß diese ausschließlich für Sie Modifikationen vornehmen oder Ihnen Einrichtungen zum Ausführen dieser Werke zur Verfügung stellen, vorausgesetzt, daß Sie bei der Weitergabe des gesamten Materials, für das Sie nicht das Urheberrecht kontrollieren, die Bedingungen dieser Lizenz einhalten. Diejenigen, die auf diese Weise die betroffenen Werke für Sie herstellen oder betreiben, müssen dies ausschließlich in Ihrem Namen, unter Ihrer Anleitung und Kontrolle tun, und zwar unter Bedingungen, die es ihnen verbieten, Kopien Ihres urheberrechtlich geschützten Materials außerhalb ihrer Beziehung zu Ihnen anzufertigen.

Die Weitergabe unter anderen Umständen ist nur unter den nachstehend genannten Bedingungen zulässig. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig; Abschnitt 10 macht dies unnötig.

3. Schutz der gesetzlichen Rechte der Nutzer vor Umgehungsgesetzen.

Kein betroffenes Werk wird als Teil einer wirksamen technischen Maßnahme im Rahmen eines anwendbaren Gesetzes angesehen, das die Verpflichtungen gemäß Artikel 11 des am 20. Dezember 1996 angenommenen WIPO-Urheberrechtsvertrags oder ähnlicher Gesetze, die die Umgehung solcher Maßnahmen verbieten oder einschränken, erfüllt.

Wenn Sie ein betroffenes Werk übertragen, verzichten Sie auf jegliche rechtliche Befugnis, die Umgehung technischer Maßnahmen zu verbieten, soweit eine solche Umgehung durch die Ausübung von Rechten unter dieser Lizenz in Bezug auf das betroffene Werk erfolgt, und Sie lehnen jede Absicht ab, den Betrieb oder die Modifikation des Werks als Mittel zur Durchsetzung Ihrer Rechte oder der Rechte Dritter, die Umgehung technischer Maßnahmen zu verbieten, gegenüber den Nutzern des Werks zu beschränken.

4. Weitergabe von wortgetreuen Kopien.

Sie dürfen wortgetreue Kopien des Quellcodes des Programms, so wie Sie ihn erhalten, in jedem beliebigen Medium weitergeben, vorausgesetzt, daß Sie auf jeder Kopie einen entsprechenden Urheberrechtsvermerk auffällig und angemessen veröffentlichen; alle Hinweise, daß diese Lizenz und alle gemäß Abschnitt 7 hinzugefügten unzulässigen Bedingungen für den Code gelten, unangetastet lassen; alle Hinweise auf das Fehlen jeglicher Gewährleistung unangetastet lassen; und allen Empfängern eine Kopie dieser Lizenz zusammen mit dem Programm aushändigen.

Sie können für jede Kopie, die Sie weitergeben, einen beliebigen Preis oder keinen Preis verlangen, und Sie können Support oder Garantieschutz gegen eine Gebühr anbieten.

5. Weitergabe von modifizierten Quellversionen.

Sie dürfen ein Werk, das auf dem Programm basiert, oder die Modifikationen, die aus dem Programm hervorgehen, in Form von Quellcode gemäß den Bedingungen von Abschnitt 4 weitergeben, vorausgesetzt, Sie erfüllen alle diese Bedingungen:

  1. Das Werk muss einen deutlichen Hinweis darauf tragen, dass Sie es geändert haben, und ein entsprechendes Datum angeben.
  2. Das Werk muss deutlich sichtbare Hinweise tragen, die besagen, dass es unter dieser Lizenz und allen gemäß Abschnitt 7 hinzugefügten Bedingungen freigegeben ist. Diese Anforderung modifiziert die Anforderung in Abschnitt 4, alle Hinweise unangetastet zu lassen".
  3. Sie müssen das gesamte Werk als Ganzes unter dieser Lizenz an jeden lizenzieren, der in den Besitz einer Kopie kommt. Diese Lizenz gilt daher, zusammen mit allen anwendbaren zusätzlichen Bedingungen aus Abschnitt 7, für das gesamte Werk und alle seine Teile, unabhängig davon, wie sie verpackt sind. Diese Lizenz gibt keine Erlaubnis, das Werk in irgendeiner anderen Weise zu lizenzieren, aber sie macht eine solche Erlaubnis nicht ungültig, wenn Sie sie separat erhalten haben.
  4. Wenn das Werk über interaktive Benutzeroberflächen verfügt, muß jede von ihnen angemessene rechtliche Hinweise anzeigen; wenn das Programm jedoch über interaktive Schnittstellen verfügt, die keine angemessenen rechtlichen Hinweise anzeigen, muß Ihr Werk sie nicht dazu bringen, dies zu tun.

Eine Zusammenstellung eines geschützten Werks mit anderen separaten und unabhängigen Werken, die nicht ihrer Natur nach Erweiterungen des geschützten Werks sind und die nicht mit ihm kombiniert werden, um ein größeres Programm zu bilden, in oder auf einem Datenträger eines Speicher- oder Verbreitungsmediums, wird als "Aggregat" bezeichnet, wenn die Zusammenstellung und das sich daraus ergebende Urheberrecht nicht dazu verwendet werden, den Zugang oder die gesetzlichen Rechte der Nutzer der Zusammenstellung über das hinaus einzuschränken, was die einzelnen Werke erlauben. Die Aufnahme eines betroffenen Werkes in eine Zusammenstellung bewirkt nicht, daß diese Lizenz auf die anderen Teile der Zusammenstellung Anwendung findet.

6. Weitergabe von Nicht-Quellformen.

Sie dürfen ein betroffenes Werk in Objektcodeform unter den Bedingungen der Abschnitte 4 und 5 übertragen, vorausgesetzt, daß Sie auch den maschinenlesbaren korrespondierenden Quelltext unter den Bedingungen dieser Lizenz übertragen, und zwar auf eine der folgenden Arten

  1. Sie übertragen den Objektcode in einem physischen Produkt (einschließlich eines physischen Vertriebsmediums) oder in einem solchen verkörpert, zusammen mit dem korrespondierenden Quelltext auf einem dauerhaften physischen Medium, das üblicherweise für den Austausch von Software verwendet wird.
  2. den Objektcode in einem physischen Produkt (einschließlich eines physischen Vertriebsmediums) zu übertragen oder darin zu verankern, zusammen mit einem schriftlichen Angebot, das mindestens drei Jahre lang gültig ist und so lange gilt, wie Sie Ersatzteile oder Kundensupport für dieses Produktmodell anbieten, jedem, der im Besitz des Objektcodes ist, entweder (1) eine Kopie des korrespondierenden Quelltextes für die gesamte Software des Produkts, die unter diese Lizenz fällt, auf einem dauerhaften physischen Medium, das üblicherweise für den Austausch von Software verwendet wird, zu einem Preis zu überlassen, der nicht höher ist als die angemessenen Kosten, die Ihnen für die physische Überlassung des Quelltextes entstehen, oder (2) kostenlosen Zugang zum Kopieren des korrespondierenden Quelltextes von einem Netzwerkserver zu gewähren.
  3. Übermittlung einzelner Kopien des Objektcodes mit einer Kopie des schriftlichen Angebots, den korrespondierenden Quellcode zur Verfügung zu stellen. Diese Alternative ist nur gelegentlich und nicht kommerziell erlaubt, und auch nur dann, wenn Sie den Objektcode mit einem solchen Angebot gemäß Absatz 6b erhalten haben.
  4. Übermitteln Sie den Objektcode, indem Sie den Zugang von einer bestimmten Stelle aus anbieten (kostenlos oder kostenpflichtig), und bieten Sie einen gleichwertigen Zugang zum korrespondierenden Quelltext auf die gleiche Weise über dieselbe Stelle ohne weitere Kosten an. Sie brauchen von den Empfängern nicht zu verlangen, dass sie den korrespondierenden Quelltext zusammen mit dem Objektcode kopieren. Wenn der Ort, an dem der Objektcode kopiert wird, ein Netzwerkserver ist, kann sich der korrespondierende Quelltext auf einem anderen (von Ihnen oder einem Dritten betriebenen) Server befinden, der gleichwertige Kopiermöglichkeiten bietet, vorausgesetzt, Sie geben neben dem Objektcode klare Hinweise, wo der korrespondierende Quelltext zu finden ist. Unabhängig davon, auf welchem Server der korrespondierende Quelltext liegt, sind Sie verpflichtet, dafür zu sorgen, dass er so lange verfügbar ist, wie es zur Erfüllung dieser Anforderungen erforderlich ist.
  5. Sie können den Objektcode mittels Peer-to-Peer-Übertragung weitergeben, vorausgesetzt, Sie informieren andere Peers darüber, wo der Objektcode und der korrespondierende Quelltext des Werks der Allgemeinheit gemäß Absatz 6d kostenlos angeboten werden.

Ein abtrennbarer Teil des Objektcodes, dessen Quellcode als Systembibliothek vom korrespondierenden Quelltext ausgeschlossen ist, muss nicht in die Weitergabe des Objektcodes einbezogen werden.

Ein "Nutzerprodukt" ist entweder (1) ein "Verbraucherprodukt", d. h. ein materieller persönlicher Gegenstand, der normalerweise für persönliche, familiäre oder Haushaltszwecke verwendet wird, oder (2) alles, was für den Einbau in eine Wohnung konzipiert oder verkauft wird. Bei der Feststellung, ob ein Produkt ein Verbraucherprodukt ist, sind Zweifelsfälle zugunsten des Versicherungsschutzes zu entscheiden. Für ein bestimmtes Produkt, das ein bestimmter Benutzer erhält, bezieht sich der Begriff "normalerweise verwendet" auf eine typische oder übliche Verwendung dieser Produktklasse, unabhängig vom Status des bestimmten Benutzers oder von der Art und Weise, in der der bestimmte Benutzer das Produkt tatsächlich verwendet oder zu verwenden erwartet oder erwarten wird. Ein Produkt ist ein Verbraucherprodukt, unabhängig davon, ob es in erheblichem Umfang für gewerbliche, industrielle oder andere Zwecke verwendet wird, es sei denn, diese Verwendungszwecke stellen die einzige nennenswerte Art der Verwendung des Produkts dar.

"Installationsinformationen" für ein Benutzerprodukt sind alle Methoden, Verfahren, Berechtigungsschlüssel oder andere Informationen, die erforderlich sind, um modifizierte Versionen eines betroffenen Werks in diesem Benutzerprodukt aus einer modifizierten Version seiner korrespondierenden Quelle zu installieren und auszuführen. Die Informationen müssen ausreichen, um sicherzustellen, daß das weitere Funktionieren des modifizierten Objektcodes in keinem Fall verhindert oder gestört wird, nur weil eine Modifikation vorgenommen wurde.

Wenn Sie ein Objektcode-Werk gemäß diesem Abschnitt in oder mit einem Benutzerprodukt oder speziell zur Verwendung in einem Benutzerprodukt übertragen und die Übertragung als Teil einer Transaktion erfolgt, bei der das Recht zum Besitz und zur Nutzung des Benutzerprodukts auf Dauer oder für einen bestimmten Zeitraum auf den Empfänger übertragen wird (unabhängig davon, wie die Transaktion charakterisiert ist), muss der gemäß diesem Abschnitt übertragene korrespondierende Quelltext von den Installationsinformationen begleitet sein. Dieses Erfordernis gilt jedoch nicht, wenn weder Sie noch ein Dritter die Möglichkeit behält, den geänderten Objektcode auf dem Benutzerprodukt zu installieren (z. B. wenn das Werk im ROM installiert wurde).

Die Anforderung, Installationsinformationen zur Verfügung zu stellen, beinhaltet nicht die Anforderung, weiterhin Supportleistungen, Garantieleistungen oder Updates für ein Werk zu erbringen, das vom Empfänger modifiziert oder installiert wurde, oder für das Benutzerprodukt, in dem es modifiziert oder installiert wurde. Der Zugang zu einem Netzwerk kann verweigert werden, wenn die Änderung selbst den Betrieb des Netzwerks wesentlich und nachteilig beeinflusst oder die Regeln und Protokolle für die Kommunikation über das Netzwerk verletzt.

Der in Übereinstimmung mit diesem Abschnitt übermittelte entsprechende Quellcode und die bereitgestellten Installationsinformationen müssen in einem Format vorliegen, das öffentlich dokumentiert ist (und dessen Implementierung der Öffentlichkeit in Form des Quellcodes zugänglich ist), und dürfen kein spezielles Kennwort oder Schlüssel zum Entpacken, Lesen oder Kopieren erfordern.

7. Zusätzliche Bedingungen.

"Zusätzliche Erlaubnisse" sind Bedingungen, die die Bedingungen dieser Lizenz ergänzen, indem sie Ausnahmen von einer oder mehreren ihrer Bedingungen vorsehen. Zusätzliche Erlaubnisse, die für das gesamte Programm gelten, werden so behandelt, als wären sie in dieser Lizenz enthalten, soweit sie nach geltendem Recht gültig sind. Wenn zusätzliche Erlaubnisse nur für einen Teil des Programms gelten, kann dieser Teil separat unter diesen Erlaubnissen verwendet werden, aber das gesamte Programm unterliegt weiterhin dieser Lizenz, ohne Rücksicht auf die zusätzlichen Erlaubnisse.

Wenn Sie eine Kopie eines betroffenen Werks übertragen, können Sie nach eigenem Ermessen alle zusätzlichen Genehmigungen von dieser Kopie oder von einem Teil davon entfernen. (Zusätzliche Genehmigungen können so geschrieben sein, dass sie in bestimmten Fällen selbst entfernt werden müssen, wenn Sie das Werk verändern). Sie können zusätzliche Genehmigungen für Material erteilen, das Sie einem betroffenen Werk hinzugefügt haben und für das Sie die entsprechende urheberrechtliche Genehmigung haben oder erteilen können.

Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Lizenz dürfen Sie für Material, das Sie einem betroffenen Werk hinzufügen, die Bedingungen dieser Lizenz mit Bedingungen ergänzen (wenn Sie von den Urheberrechtsinhabern dieses Materials dazu ermächtigt wurden):

  1. die Gewährleistung ausschließen oder die Haftung abweichend von den Bestimmungen der Abschnitte 15 und 16 dieser Lizenz beschränken; oder
  2. die Beibehaltung bestimmter angemessener rechtlicher Hinweise oder Autorenzuschreibungen in diesem Material oder in den entsprechenden rechtlichen Hinweisen, die von Werken, die dieses Material enthalten, angezeigt werden, verlangen; oder
  3. das Verbot, die Herkunft dieses Materials falsch darzustellen, oder das Erfordernis, daß modifizierte Versionen dieses Materials in angemessener Weise als von der Originalversion verschieden gekennzeichnet werden; oder
  4. die Verwendung der Namen von Lizenzgebern oder Urhebern des Materials zu Werbezwecken einschränken; oder
  5. Ablehnung der Gewährung von Rechten nach dem Markenrecht für die Verwendung bestimmter Handelsnamen, Marken oder Dienstleistungsmarken; oder
  6. Erfordernis der Entschädigung von Lizenzgebern und Urhebern des Materials durch jeden, der das Material (oder modifizierte Versionen davon) mit vertraglichen Haftungsübernahmen an den Empfänger weitergibt, für jegliche Haftung, die diese vertraglichen Annahmen diesen Lizenzgebern und Urhebern direkt auferlegen.

Alle anderen nicht zulässigen zusätzlichen Bedingungen werden als "weitere Beschränkungen" im Sinne von Abschnitt 10 betrachtet. Wenn das Programm, so wie Sie es erhalten haben, oder irgendein Teil davon, einen Hinweis enthält, der besagt, daß es dieser Lizenz unterliegt, zusammen mit einer Klausel, die eine weitere Beschränkung darstellt, dürfen Sie diese Klausel entfernen. Wenn ein Lizenzdokument eine weitere Einschränkung enthält, aber die Weiterlizenzierung oder Weitergabe unter dieser Lizenz erlaubt, dürfen Sie einem betroffenen Werk Material hinzufügen, das den Bedingungen dieses Lizenzdokuments unterliegt, vorausgesetzt, daß die weitere Einschränkung eine solche Weiterlizenzierung oder Weitergabe nicht überdauert.

Wenn Sie einem betroffenen Werk in Übereinstimmung mit diesem Abschnitt Bedingungen hinzufügen, müssen Sie in den betreffenden Quelldateien einen Hinweis auf die zusätzlichen Bedingungen, die für diese Dateien gelten, oder einen Hinweis darauf, wo die anwendbaren Bedingungen zu finden sind, anbringen.

Zusätzliche Bedingungen, erlaubende oder nicht erlaubende, können in Form einer gesonderten schriftlichen Lizenz oder als Ausnahmen angegeben werden; die oben genannten Anforderungen gelten in jedem Fall.

8. Beendigung.

Sie dürfen ein betroffenes Werk nicht verbreiten oder verändern, es sei denn, dies ist in dieser Lizenz ausdrücklich vorgesehen. Jeder Versuch, es anderweitig zu verbreiten oder zu verändern, ist ungültig und beendet automatisch Ihre Rechte unter dieser Lizenz (einschließlich jeglicher Patentlizenzen, die gemäß Abschnitt 11, dritter Absatz gewährt werden).

Wenn Sie jedoch alle Verstöße gegen diese Lizenz einstellen, wird Ihre Lizenz von einem bestimmten Urheberrechtsinhaber (a) vorläufig wiederhergestellt, es sei denn, der Urheberrechtsinhaber kündigt Ihre Lizenz ausdrücklich und endgültig, und (b) dauerhaft, wenn der Urheberrechtsinhaber Sie nicht vor Ablauf von 60 Tagen nach der Einstellung mit angemessenen Mitteln über den Verstoß informiert.

Darüber hinaus wird Ihre Lizenz von einem bestimmten Urheberrechtsinhaber dauerhaft wiederhergestellt, wenn der Urheberrechtsinhaber Sie mit angemessenen Mitteln über die Verletzung benachrichtigt, dies das erste Mal ist, dass Sie von diesem Urheberrechtsinhaber eine Benachrichtigung über eine Verletzung dieser Lizenz (für ein beliebiges Werk) erhalten haben, und Sie die Verletzung vor Ablauf von 30 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung beheben.

Die Beendigung Ihrer Rechte nach diesem Abschnitt beendet nicht die Lizenzen von Parteien, die Kopien oder Rechte von Ihnen unter dieser Lizenz erhalten haben. Wenn Ihre Rechte gekündigt und nicht dauerhaft wiederhergestellt wurden, sind Sie nicht berechtigt, neue Lizenzen für dasselbe Material gemäß Abschnitt 10 zu erhalten.

9. Akzeptanz nicht erforderlich für den Besitz von Kopien.

Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz zu akzeptieren, um eine Kopie des Programms zu erhalten oder auszuführen. Die zusätzliche Verbreitung eines betroffenen Werkes, die allein als Folge der Nutzung der Peer-to-Peer-Übertragung zum Erhalt einer Kopie auftritt, erfordert ebenfalls keine Zustimmung. Jedoch gewährt Ihnen nichts anderes als diese Lizenz die Erlaubnis, ein betroffenes Werk zu verbreiten oder zu verändern. Diese Handlungen verletzen das Urheberrecht, wenn Sie diese Lizenz nicht akzeptieren. Indem Sie ein betroffenes Werk verändern oder verbreiten, erklären Sie sich daher mit dieser Lizenz einverstanden.

10. Automatische Lizenzierung von nachgeschalteten Empfängern.

Jedes Mal, wenn Sie ein betroffenes Werk übertragen, erhält der Empfänger automatisch eine Lizenz von den ursprünglichen Lizenzgebern, um dieses Werk auszuführen, zu verändern und zu verbreiten, vorbehaltlich dieser Lizenz. Sie sind nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.

Eine "Entitäts-Transaktion" ist eine Transaktion, die die Kontrolle über eine Organisation oder im Wesentlichen alle Vermögenswerte einer solchen überträgt, oder die Aufteilung einer Organisation oder die Zusammenlegung von Organisationen. Wenn die Weitergabe eines betroffenen Werkes aus einer Unternehmenstransaktion resultiert, erhält jede Partei dieser Transaktion, die eine Kopie des Werkes erhält, auch die Lizenzen an dem Werk, die der Rechtsvorgänger der Partei gemäß dem vorigen Absatz hatte oder geben konnte, sowie ein Recht auf den Besitz des korrespondierenden Quelltextes des Werkes von dem Rechtsvorgänger, wenn der Rechtsvorgänger ihn hat oder ihn mit angemessenen Anstrengungen erhalten kann.

Sie dürfen keine weiteren Beschränkungen für die Ausübung der unter dieser Lizenz gewährten oder bestätigten Rechte auferlegen. Sie dürfen zum Beispiel keine Lizenzgebühren oder andere Gebühren für die Ausübung der unter dieser Lizenz gewährten Rechte erheben, und Sie dürfen keinen Rechtsstreit (einschließlich einer Gegenklage in einem Rechtsstreit) mit der Behauptung anstrengen, daß ein Patentanspruch durch die Herstellung, die Benutzung, den Verkauf, das Anbieten zum Verkauf oder den Import des Programms oder eines Teils davon verletzt wird.

11. Patente.

Ein "Mitwirkender" ist ein Urheberrechtsinhaber, der die Nutzung des Programms oder eines Werks, auf dem das Programm basiert, unter dieser Lizenz gestattet. Das auf diese Weise lizenzierte Werk wird als "Mitwirkende Version" des Mitwirkenden bezeichnet.

Die "wesentlichen Patentansprüche" eines Mitwirkenden sind alle Patentansprüche, die dem Mitwirkenden gehören oder von ihm kontrolliert werden, unabhängig davon, ob sie bereits erworben wurden oder in Zukunft erworben werden, und die durch irgendeine nach dieser Lizenz erlaubte Art der Herstellung, der Benutzung oder des Verkaufs seiner Mitwirkerversion verletzt würden; sie umfassen jedoch keine Ansprüche, die nur als Folge einer weiteren Modifikation der Mitwirkerversion verletzt würden. Für die Zwecke dieser Definition schließt "Kontrolle" das Recht ein, Patentunterlizenzen in einer Weise zu erteilen, die mit den Anforderungen dieser Lizenz übereinstimmt.

Jeder Mitwirkende gewährt Ihnen eine nicht-exklusive, weltweite, gebührenfreie Patentlizenz unter den wesentlichen Patentansprüchen des Mitwirkenden, um den Inhalt seiner Mitwirkenden-Version herzustellen, zu benutzen, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, zu importieren und anderweitig zu betreiben, zu verändern und zu verbreiten.

In den folgenden drei Absätzen ist eine "Patentlizenz" jede ausdrückliche Vereinbarung oder Verpflichtung, wie auch immer sie bezeichnet wird, ein Patent nicht geltend zu machen (z. B. eine ausdrückliche Erlaubnis zur Ausübung eines Patents oder die Zusage, nicht wegen Patentverletzung zu klagen). Einer Partei eine solche Patentlizenz zu "gewähren" bedeutet, eine solche Vereinbarung oder Verpflichtung einzugehen, ein Patent nicht gegen die Partei geltend zu machen.

Wenn Sie ein betroffenes Werk in wissentlichem Vertrauen auf eine Patentlizenz übertragen und der korrespondierende Quelltext des Werks nicht über einen öffentlich zugänglichen Netzwerkserver oder auf andere leicht zugängliche Weise für jedermann kostenlos und unter den Bedingungen dieser Lizenz kopierbar ist, dann müssen Sie entweder (1) dafür sorgen, daß der korrespondierende Quelltext auf diese Weise verfügbar ist, oder (2) dafür sorgen, daß Sie selbst nicht in den Genuß der Patentlizenz für dieses bestimmte Werk kommen, oder (3) dafür sorgen, daß die Patentlizenz in einer Weise, die mit den Anforderungen dieser Lizenz vereinbar ist, auf nachgeschaltete Empfänger ausgedehnt wird. "Wissentliches Vertrauen" bedeutet, dass Sie tatsächliche Kenntnis davon haben, dass ohne die Patentlizenz Ihre Weitergabe des betroffenen Werkes in einem Land oder die Nutzung des betroffenen Werkes durch Ihren Empfänger in einem Land ein oder mehrere identifizierbare Patente in diesem Land verletzen würde, von denen Sie Grund zu der Annahme haben, dass sie gültig sind.v

Wenn Sie gemäß oder in Verbindung mit einer einzigen Transaktion oder Vereinbarung ein betroffenes Werk übertragen oder durch Vermittlung der Übertragung verbreiten und einigen der Parteien, die das betroffene Werk erhalten, eine Patentlizenz erteilen, die sie berechtigt, eine bestimmte Kopie des betroffenen Werks zu verwenden, zu verbreiten, zu verändern oder zu übertragen, dann wird die von Ihnen erteilte Patentlizenz automatisch auf alle Empfänger des betroffenen Werks und der darauf basierenden Werke ausgedehnt.

Eine Patentlizenz ist "diskriminierend", wenn sie eines oder mehrere der Rechte, die im Rahmen dieser Lizenz ausdrücklich gewährt werden, nicht in den Anwendungsbereich einbezieht, ihre Ausübung verbietet oder von der Nichtausübung abhängig macht. Sie dürfen ein betroffenes Werk nicht übertragen, wenn Sie Partei einer Vereinbarung mit einem Dritten sind, der im Bereich des Softwarevertriebs tätig ist, nach der Sie an den Dritten eine Zahlung auf der Grundlage des Umfangs Ihrer Tätigkeit der Übertragung des Werks leisten, und nach der der Dritte einer der Parteien, die das betroffene Werk von Ihnen erhalten würden, eine Lizenz gewährt, eine diskriminierende Patentlizenz (a) in Verbindung mit von Ihnen übertragenen Kopien des betroffenen Werks (oder von diesen Kopien hergestellten Kopien) oder (b) in erster Linie für und in Verbindung mit bestimmten Produkten oder Zusammenstellungen, die das betroffene Werk enthalten, es sei denn, Sie haben diese Vereinbarung getroffen oder diese Patentlizenz wurde vor dem 28. März 2007 erteilt.

Keine Bestimmung dieser Lizenz ist so auszulegen, dass sie eine stillschweigende Lizenz oder andere Einreden gegen eine Verletzung ausschließt oder einschränkt, die Ihnen nach geltendem Patentrecht zustehen.

12. Kein Verzicht auf die Freiheit anderer.

Wenn Ihnen Bedingungen auferlegt werden (sei es durch Gerichtsbeschluß, Vereinbarung oder anderweitig), die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, entbinden sie Sie nicht von den Bedingungen dieser Lizenz. Wenn Sie ein betroffenes Werk nicht so übertragen können, daß Sie gleichzeitig Ihre Verpflichtungen aus dieser Lizenz und andere einschlägige Verpflichtungen erfüllen, dann dürfen Sie es folglich überhaupt nicht übertragen. Wenn Sie beispielsweise Bedingungen zustimmen, die Sie verpflichten, von denjenigen, denen Sie das Programm übertragen, eine Lizenzgebühr für die Weiterübertragung zu verlangen, wäre die einzige Möglichkeit, sowohl diese Bedingungen als auch diese Lizenz zu erfüllen, der vollständige Verzicht auf die Übertragung des Programms.

###13. Verwendung unter der GNU Affero General Public License. Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Lizenz haben Sie die Erlaubnis, ein betroffenes Werk mit einem unter Version 3 der GNU Affero General Public License lizenzierten Werk zu einem einzigen kombinierten Werk zu verbinden oder zu kombinieren und das resultierende Werk zu übertragen. Die Bedingungen dieser Lizenz gelten weiterhin für den Teil, der das betroffene Werk ist, aber die besonderen Anforderungen der GNU Affero General Public License, Abschnitt 13, bezüglich der Interaktion über ein Netzwerk gelten für die Kombination als solche.

14. Überarbeitete Fassungen dieser Lizenz.

Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der GNU General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden im Geiste der gegenwärtigen Version ähnlich sein, können sich aber im Detail unterscheiden, um neue Probleme oder Anliegen zu behandeln.

Jede Version erhält eine eindeutige Versionsnummer. Wenn das Programm angibt, dass eine bestimmte nummerierte Version der GNU General Public License "oder eine spätere Version" auf es zutrifft, haben Sie die Möglichkeit, entweder die Bedingungen dieser nummerierten Version oder einer späteren, von der Free Software Foundation veröffentlichten Version zu befolgen. Wenn das Programm keine Versionsnummer der GNU General Public License angibt, können Sie eine beliebige, jemals von der Free Software Foundation veröffentlichte Version wählen.

Wenn das Programm festlegt, dass ein Bevollmächtigter entscheiden kann, welche zukünftigen Versionen der GNU General Public License verwendet werden können, ermächtigt die öffentliche Erklärung dieses Bevollmächtigten, eine Version zu akzeptieren, Sie dauerhaft, diese Version für das Programm zu wählen.

Spätere Lizenzversionen können Ihnen zusätzliche oder andere Erlaubnisse geben. Jedoch werden keinem Autor oder Urheberrechtsinhaber zusätzliche Verpflichtungen auferlegt, wenn Sie sich für eine spätere Version entscheiden.

15. Ausschluss der Gewährleistung.

ES BESTEHT KEINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DAS PROGRAMM, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST. SOFERN NICHT SCHRIFTLICH ANDERS ANGEGEBEN, STELLEN DIE URHEBERRECHTSINHABER UND/ODER ANDERE PARTEIEN DAS PROGRAMM "WIE ES IST" ZUR VERFÜGUNG, OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS GESAMTE RISIKO IN BEZUG AUF DIE QUALITÄT UND LEISTUNG DES PROGRAMMS LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE SICH DAS PROGRAMM ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, ÜBERNEHMEN SIE DIE KOSTEN FÜR ALLE NOTWENDIGEN WARTUNGS-, REPARATUR- ODER KORREKTURARBEITEN.

16. Haftungsbeschränkung.

IN KEINEM FALL, ES SEI DENN, DIES IST GESETZLICH VORGESCHRIEBEN ODER SCHRIFTLICH VEREINBART, HAFTET EIN URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI, DIE DAS PROGRAMM WIE OBEN ERLAUBT MODIFIZIERT UND/ODER WEITERGIBT, IHNEN GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ALLGEMEINER, SPEZIELLER, ZUFÄLLIGER ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER DER UNFÄHIGKEIT ZUR NUTZUNG DES PROGRAMMS ERGEBEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DATENVERLUSTE ODER UNGENAUE DATEN ODER VERLUSTE, DIE SIE ODER DRITTE ERLEIDEN, ODER EIN VERSAGEN DES PROGRAMMS, MIT ANDEREN PROGRAMMEN ZUSAMMENZUARBEITEN), SELBST WENN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

17. Auslegung der Abschnitte 15 und 16.

Wenn der oben vorgesehene Gewährleistungsausschluss und die Haftungsbeschränkung gemäß ihren Bestimmungen nicht in lokales Recht umgesetzt werden können, wenden die überprüfenden Gerichte das lokale Recht an, das einem absoluten Verzicht auf jegliche zivilrechtliche Haftung im Zusammenhang mit dem Programm am nächsten kommt, es sei denn, eine Garantie oder Haftungsübernahme liegt einer Kopie des Programms gegen eine Gebühr bei.

ENDE DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Wie Sie diese Bedingungen auf Ihre neuen Programme anwenden

Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und wollen, dass es von größtmöglichem Nutzen für die Öffentlichkeit ist, erreichen Sie dies am besten, indem Sie es zu freier Software machen, die jeder unter diesen Bedingungen weitergeben und verändern darf.

Dazu fügen Sie dem Programm die folgenden Hinweise bei. Am sichersten ist es, sie an den Anfang jeder Quelldatei zu setzen, um den Ausschluss der Gewährleistung am effektivsten darzustellen; und jede Datei sollte zumindest die "Copyright"-Zeile und einen Verweis darauf enthalten, wo der vollständige Hinweis zu finden ist.

linked - tägliches Tagebuchschreiben ohne Ablenkung - Copyright (C) 2022 Andre Weller

Dieses Programm ist freie Software: Sie können es unter den Bedingungen der GNU General Public License, wie sie von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde, weitergeben und/oder verändern, entweder in Version 3 der Lizenz oder (nach Ihrer Wahl) in einer späteren Version.

Dieses Programm wird in der Hoffnung verteilt, dass es nützlich ist, aber OHNE JEGLICHE GARANTIE; sogar ohne die implizite Garantie der MARKTREIFE oder der EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Weitere Einzelheiten finden Sie in der GNU General Public License.

Sie sollten eine Kopie der GNU General Public License zusammen mit diesem Programm erhalten haben. Falls nicht, siehe Lizenzen.

Fügen Sie auch Informationen darüber hinzu, wie man Sie auf elektronischem oder Papierweg kontaktieren kann.

Wenn das Programm mit dem Terminal interagiert, lassen Sie es einen kurzen Hinweis wie diesen ausgeben, wenn es im interaktiven Modus startet:

verlinkt Copyright (C) 2022 Andre Weller

Dieses Programm hat ABSOLUT KEINE GARANTIE; für Details geben Sie show w' ein. Es handelt sich um freie Software, die Sie unter bestimmten Bedingungen gerne weitergeben dürfen; für Details geben Sie show c' ein.

Die hypothetischen Befehle show w' und show c' sollten die entsprechenden Teile der General Public License anzeigen. Natürlich können die Befehle in Ihrem Programm anders aussehen; für eine grafische Benutzeroberfläche würden Sie eine "about box" verwenden.

Sie sollten auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule, falls vorhanden, dazu bringen, einen "Copyright-Disclaimer" für das Programm zu unterschreiben, falls nötig. Weitere Informationen dazu und wie Sie die GNU GPL anwenden und befolgen können, finden Sie unter Lizenzen.

Die GNU General Public License erlaubt es nicht, Ihr Programm in proprietäre Programme einzubinden. Wenn es sich bei Ihrem Programm um eine Unterprogramm-Bibliothek handelt, halten Sie es vielleicht für sinnvoller, die Verknüpfung proprietärer Anwendungen mit der Bibliothek zu erlauben. Wenn Sie dies tun wollen, verwenden Sie die GNU Lesser General Public License anstelle dieser Lizenz. Aber lesen Sie bitte zuerst warum nicht lgpl.